Kinderzeichnungen in der Netzwerkzentrale des Forschungsverbundes, Wolfram Scheible für Nationales Register © Wolfram Scheible für Nationales Register

Das Nationale Register

Der Verein

Das Nationale Register für angeborene Herzfehler ist das Kernprojekt im Kompetenznetz Angeborene Herzfehler. Es wird als eigenständiger gemeinnütziger Verein von den wissenschaftlichen Fachgesellschaften der Herzmedizin geführt. Das Nationale Register für angeborene Herzfehler e. V. hat eine eigene Satzung, einen Vorstand und eine Mitgliederversammlung. Gründungsschirmherrin ist Friede Springer.

Die Mitglieder des Vereins setzen sich aus Fördermitgliedern und ordentlichen Mitgliedern zusammen. Um die notwendige Expertise der Verantwortlichen sicherzustellen, können nur juristische Personen ordentliches Mitglied des Vereins werden, die stationär behandelnd oder wissenschaftlich auf den Gebieten der Kardiologie, der Kinderkardiologie oder der Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie tätig sind.

Ordentliche Mitglieder

Mitgliederversammlung und Satzung

Die Mitgliedsversammlung ist unter anderem zuständig für den Haushaltsplan des jeweils folgenden Geschäftsjahres, den Jahresbericht des Vorstandes und die Entlastung des Vorstandes, für die Festsetzung der Mitgliederbeiträge sowie für die Beschlussfassung etwa bei Änderungen der Satzung. Stimmberechtigt sind ausschließlich ordentliche Mitglieder. Mehr dazu lesen Sie in der Vereinssatzung, die Ihnen auf dieser Seite zum Download zur Verfügung steht.


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